Hmm, die Frage ist hierbei allerdings, kann man einfach indem man sagt es ist ein Darlehen es rechtlich auch als Darlehen bezeichnen?
Wäre der § 133 StGB denkbar? (also wenn er jetzt einen genauen Zeitpunkt für die Rückzahlung festlegt)
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Hi Thomas, bist du aus Wien? Denn in Wien gibt es das Wiener Landessicherheitsgesetz. Im § 1(1) Z.1 steht: ungebührlicherweise störenden Lärm erregt ist mit..... blabla zu bestrafen. Die Polizei kann meines Wissens im Sinne des Landesgesetztes (WLSG ist ein Landesgesetz von Wien) dagegen vorgehen. A...