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- 21.01.2012, 18:35
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Frage zu: § 51 VersVG
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Frage zu: § 51 VersVG
<t><p>Ein Anspruch nach Abs 3 wird behandelt wie ein bereicherungsrechtlicher Anspruch. Das heisst es gelten die selben Voraussetzungen.</p><p>Das heisst auch, dass alle Ansprüche aus einer Überversicherung 3 Jahre nach der objektiven Möglichkeit diese geltend zu machen, verjähre...