Hmmm, ich finde aber keine Rechtsgrundlage dafür... Im § 45 StVO gibt's zwar "Ausnahmen in Einzelfällen", hier geht's aber offenbar um von der Behörde verhängte Fahrverbote auf bestimmten Straßen, nicht um den Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Schnellfahren.Hank hat geschrieben:Ich denk', das gibt es immer noch.
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- 19.07.2011, 20:22
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Historische Frage: Führerscheinentzug
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- 18.07.2011, 20:10
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Historische Frage: Führerscheinentzug
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Historische Frage: Führerscheinentzug
Ein Bekannter behauptet, vor einigen Jahren (fünf oder sechs) hätte es nach einem Führerscheinentzug die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Fahren von und zum Arbeitsplatz gegeben, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachweislich nicht möglich oder unzumutbar war. Mir scheint das d...