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von romy1
06.05.2011, 15:19
Forum: Recht Allgemein
Thema: Gilt § 80 Abs 2 auf für Verwaltungsdelikte?
Antworten: 5
Zugriffe: 5691

RE: Gilt § 80 Abs 2 auf für Verwaltungsdelikte?

Das Anhalterecht des § 80 Abs 2 beschränkt sich auf \"mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen\",deshalb scheidet Verwaltungsstraftaten aus.