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- 06.05.2011, 15:19
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Gilt § 80 Abs 2 auf für Verwaltungsdelikte?
- Antworten: 5
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RE: Gilt § 80 Abs 2 auf für Verwaltungsdelikte?
Das Anhalterecht des § 80 Abs 2 beschränkt sich auf \"mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen\",deshalb scheidet Verwaltungsstraftaten aus.