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- 06.05.2011, 15:19
 - Forum: Recht Allgemein
 - Thema: Gilt § 80 Abs 2 auf für Verwaltungsdelikte?
 - Antworten: 5
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RE: Gilt § 80 Abs 2 auf für Verwaltungsdelikte?
Das Anhalterecht des  § 80 Abs 2 beschränkt sich auf  \"mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen\",deshalb scheidet Verwaltungsstraftaten aus.