Ja, das könnten Sie machen.
Bestenfalls zieht er seine Klage zurück.
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- 08.04.2011, 15:57
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- Thema: Mahnbescheid aus Deutschland
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- 06.04.2011, 20:12
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Und: Den Teil der AGB können Sie neben dem der Nicht-Verlängerung im Einspruch (vorab per Fax senden) mitzitieren: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches...
- 06.04.2011, 19:53
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- Thema: Wirtschaft Heute: Frage Vertragsrecht, Vollmacht
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Re: Wirtschaft Heute: Frage Vertragsrecht, Vollmacht
Haben sie denn einen Auftrag von Ihrem Chef erhalten?Simone Neubauer hat geschrieben:Servus,
Ich habe es leider versäumt mit meinem Chef darüber zu sprechen und bin mir nun nicht sicher, ob dieser Vertrags wirksam ist?
Wenn ja, für welches Geschäft?
- 06.04.2011, 18:56
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- Thema: fragen zu staatsanw. ermittlungsverfahren und pol. vernehmun
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- 06.04.2011, 17:40
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- 06.04.2011, 16:20
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ad b)
Ich denke, die Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag zu stellen. Dies wird üblicherweise im Zuge der Einstellung des Ermittlungsvefahrens dem "Opfer" mitgeteilt.
Nachzulesen unter:
http://www.jusline.at/195._Antrag_auf_F ... _StPO.html
Ich denke, die Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag zu stellen. Dies wird üblicherweise im Zuge der Einstellung des Ermittlungsvefahrens dem "Opfer" mitgeteilt.
Nachzulesen unter:
http://www.jusline.at/195._Antrag_auf_F ... _StPO.html
- 05.04.2011, 15:38
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Ich persönlich würde es so machen: Einspruch. Begründung: „Da ich nach § 1 KSchG ein Verbrauchergeschäft geschlossen habe, wäre ein Klage nach § 14 KSchG iVm § 88 JN nur an meinem Wohnsitz in Österreich zulässig. Weiters ist der Anspruch unbegründet, da die automatische Vertragsverlängerung ohne vor...
- 05.04.2011, 12:48
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- 05.04.2011, 12:36
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- 05.04.2011, 09:42
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Re: Mahnbescheid aus Deutschland
Georg hat geschrieben:
-> § 14 KSchG. Gerichtsstand des Kunden, gilt nur Verbraucher. Homepage betreiben, spricht gegen Verbraucherbegriff. Grundsätzlich Klage aus D zulässig.
Das ist der feine Unterschied.MG hat geschrieben:@Georg: Jeder, der eine hompage hat, ist Unternehmer?
Herr Janda was machen Sie mit Ihrer Homepage?
- 04.04.2011, 21:54
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- Thema: Buch für österreichisches Medienrecht
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- 04.04.2011, 21:48
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- Thema: Mahnbescheid aus Deutschland
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Re: Mahnbescheid aus Deutschland
. Habe denen immer wieder genantwortet, das ich fuer ein Jahr die Homepage haben wollte und nicht mehr und weniger. ->Schriftverkehr könnte als nachweis für kündigung dienen, zB. "Wir fordern Sie auf zu bezahlen.......andernfalls gekündigt wird." Der Punkt wird sein, dass der Vertrag gem. den AGBs ...
- 03.04.2011, 21:52
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Meine Empfehlungen: HOLOUBEK/KASSAI/TRAIMER, Grundzüge des Rechts der Massenmedien, 4. Aufl., 2010, Springer Notes ISBN: 978-3-7091-0350-0 http://www.springer.com/law/international/book/978-3-7091-0350-0 sowie http://www.springer.com/business+%26+management/business+information+systems/book/978-3-21...
- 03.04.2011, 19:09
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- Thema: beim Be- und Entladen das Fzg. meiner Freundin beschädigt
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- 03.04.2011, 02:04
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- Thema: beim Be- und Entladen das Fzg. meiner Freundin beschädigt
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Die Bestimmung soll klar legen, dass Schaeden, die durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt waeren , nicht durch die HH Vers. getragen werden. Daher ja auch die Einschr. Kennzeichen etc. Weil das an das EKHG anknuepft. Das Einladen eines Koffers in den PKW durch einen Dritten faellt mM nicht unter den H...