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- 25.10.2016, 20:06
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Strafverfügung 505€ Stossstangen / Rücklicht Defekte
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Hubert scheint recht zu haben, die Verfahrenskosten müssen tatsächlich von jedem Delikt einzeln berechnet werden. Hab kurz recherchiert und es scheint unzählige VwGH-Erkenntnisse dazu zu geben. Zitat: "Fasst die Strafbehörde in einem Straferkenntnis mehrere Delikte zusammen, so ist die Frage der Kos...
- 04.10.2016, 22:29
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Strafverfügung 505€ Stossstangen / Rücklicht Defekte
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in deutschland wird eine straftat idR nach tagessätzen abgeurteilt, um sicherzustellen, dass es dem hochverdienenden genauso weh tut, wie dem, der wenig verdient. ein tagessatz(TS) = monatliches nettoeinkommen durch 30. Ok. Jetzt bin ich dabei. Das gilt natürlich in ähnlicher Form auch in Österreic...
- 03.10.2016, 22:57
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Strafverfügung 505€ Stossstangen / Rücklicht Defekte
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gehe ich richtig in der annahme, dass es, bei der berechnung des stundensatzes von €5/st völlig wurst ist, was ich verdiene? Ich weiß noch immer nicht genau, was du mit 5€/st meinst. Die Berechnung der Stunden erfolgt nach der im jeweiligen Gesetz unterschiedlich festgeschriebenen Mindest- und Höch...
- 02.10.2016, 00:36
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Strafverfügung 505€ Stossstangen / Rücklicht Defekte
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könnte ich auch die angegebenen stunden absitzen in österreich oder geht das nur wenn man wirklich nix hat ? Das geht natürlich nicht. Die Behörde muss zuerst selbstständig mahnen und später ein Exekutionsverfahren bei Gericht beantragen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher weder durch Gehalts- noch d...
- 01.10.2016, 12:43
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Strafverfügung 505€ Stossstangen / Rücklicht Defekte
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Nachdem hier offensichtlich noch einige Fragen unbeantwortet sind, möchte ich mich an der Diskussion beteiligen. vordere stossstange ist nur mit klebeband befestigt die hintere ist in mehrere teile zerbrochen 365 euro ersatzknast: 73 stunden Die konkrete Angabe einer Gesetzesstelle (Rechtsgrundlage)...
- 17.07.2015, 15:32
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Taschenmesser führen trotz Waffenverbot
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Wie bereits erwähnt ist der Besitz und das Führen eines Taschenmessers mit Fixierfunktion trotz aufrechtem Waffenverbot erlaubt, da es sich nicht um eine Waffe sondern um einen Gebrauchsgegenstand bzw. Werkzeug handelt. Ein Messer gilt nur dann als Waffe, wenn es dazu ausgelegt ist, die Angriffs- od...
- 28.05.2015, 21:22
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Handlungen Exekutive - Anzeigenerstellung - automatisch EDV?
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[...] Ich bin vor 2 Monaten vermutlich in ein Radar gefahren [...] Um eins gleich mal vorne weg zu nehmen: Du solltest dir wirklich nicht so viele Gedanken über etwas machen, dass womöglich überhaupt nicht existiert. Einfach abwarten und falls doch noch was kommt freuen. :lol: Und wenn du unbedingt...
- 18.04.2015, 15:57
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Bitte DRINGEND um Hilfe!
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Soweit ich mich erkundigt habe, beträgt die Tilgungsfrist unglaubliche 10 Jahre! Meine Pass ist jetzt abgelaufen, bedeutet das jetzt für mich, dass ich 10 Jahre lang KEINEN Pass bekomme??? Zunächst wäre hilfreich zu wissen wegen welcher Tat du überhaupt verurteilt worden bist. Grundsätzlich wird ei...
- 15.04.2015, 15:30
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: selbstjustiz bei raubüberfall
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Da sieht es leider ziemlich schlecht aus. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in einer Vielzahl von Erkenntnissen dargelegt, dass die Durchführung von Geldtransporten - auch in den Abendstunden - und selbst das Mitführen sehr hoher Geldbeträge nicht schon an sich eine Gefahr darstellt, die einen ...
- 12.04.2015, 12:02
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: selbstjustiz bei raubüberfall
- Antworten: 3
- Zugriffe: 2395
hallo leute bin beruflich viel quer durch Europa mit hohen Geldsummen unterwegs ........(autotransport)mir wurde erst ein geldbetrag von über 8000 weggenommen möchte mir das mir das nicht mehr passiert eine waffenbesitzkarte machen und eine Faustfeuerwaffe zulegen....... Eine Waffenbesitzkarte bere...
- 04.01.2015, 14:46
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Pfeil und Bogen: Gesetzeslage? -> Waffengesetz
- Antworten: 2
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Pfeil und Bogen ist eine Waffe im Sinne des § 1 WaffG (jedoch KEINE SCHUSSWAFFE gemäß § 2 WaffG) und daher ab 18 Jahren frei erhältlich (Ausnahme Waffenverbot!). Bestimmungen hinsichtlich Größe oder Zugkraft gibt es nicht. Zum Thema "Führen": § 7 WaffG definiert nur, was das Führen an sich bedeutet ...
- 25.11.2014, 21:24
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Frage über eine Strafe
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§ 88 Abs. 3 StVO: Es ist verboten, die Ordnung des Straßenverkehrs durch Werfen von Steinen, Schießen mit Schleudern, Auslösen von Knallpräparaten, Eisschleifen, Eisstockschießen, Blenden mit Spiegeln und ähnlichen Betätigungen zu stören oder Straßenbenützer auf diese Weise zu belästigen. § 99 Abs. ...
- 24.08.2014, 20:26
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Registrierung i. Strafkartei bei "Falsch-Parken",
- Antworten: 8
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Ja, wie bereits vermutet wird hier auf ein späteres Verwaltungsstrafverfahren hingewiesen. Also ab dem Zeitpunkt, wo du eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis bekommst und dieses nicht beeinspruchst oder dagegen berufst wird es im Verwaltungsstrafregister vermerkt. Das ist schon richtig so wie...
- 24.08.2014, 10:17
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Registrierung i. Strafkartei bei "Falsch-Parken",
- Antworten: 8
- Zugriffe: 5587
Es gibt Seiten (https://www.google.com/search?q=file-upload.net) wo du Dateien hochladen und den Link, den du dann bekommst, hier im Forum posten kannst.
Gegenüber E-Mail hat es den Vorteil, dass es auch andere Mitglieder sehen und ihren Senf dazugeben können.
Gegenüber E-Mail hat es den Vorteil, dass es auch andere Mitglieder sehen und ihren Senf dazugeben können.
- 22.08.2014, 22:57
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Registrierung i. Strafkartei bei "Falsch-Parken",
- Antworten: 8
- Zugriffe: 5587
Damit wird dann doch gesetzwidrig gedroht. Leider kann ich hier keine Beilage anhängen, um das Original zu veröffentlichen. Das wäre wirklich interessant, was da drauf steht. Sicher, dass es kein Organmandat ist? Vielleicht wird auch auf ein späteres mögliches Verwaltungsstrafverfahren hingeweisen....