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von Mokka
20.11.2010, 17:40
Forum: Recht Allgemein
Thema: § 72. WRG Betreten und Benutzung fremder Grundstücke
Antworten: 1
Zugriffe: 1928

§ 72. WRG Betreten und Benutzung fremder Grundstücke

Hi ich bräuchte Hilfe zu folgendem Text: http://www.jusline.at/72._Betreten_und_Benutzung_fremder_Grundst%C3%BCcke_WRG.html ...und zwar geht es mir darum: Wenn jemand ein Kraftwerk mit Fördermitteln des Landes und der EU baut, ist er dann automatisch berechtigt, Liegenschaften ohne weitere Genehmigu...