Also zusammenfassend: Man muss für eine Strafverfügung maximal 600€ zahlen. Maximal 726€ müsste man bei einem Straferkenntnis zahlen, wenn man eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO begeht.
Hoffe ich habe das so richtig verstanden.
Danke für die Auskunft.
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