Sprich, wenn meine Eltern ebenfalls unterschreiben, können in solchen Verträgen auch jegliche Honorare geregelt werden?MG hat geschrieben:Derartige Verträge gehen über das "Alltägliche" hinaus und sind daher nur mit Unterschrift Ihres ges. Vertreters gültig.
mfG
RA Michael Gruner
MfG, Kasi2