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- 02.10.2014, 03:28
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Familienbeihilfe
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Familienbeihilfe
Anspruch auf Familienbeihilfe hat jeder EU Bürger, der seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat und mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt wohnt. Der von Ihnen angesprochene Schulaufenthalt im Ausland bezieht sich auf Studenten.