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- 25.06.2010, 11:15
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Frage zu: § 6 FSG
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Frage zu: § 6 FSG
<t><p>zu 3. die theoretische Fahrprüfung darf frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres, die praktische Fahrprüfung frühestens vier Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.</p><p>Also ich bin jetzt 17. Werde im August 18. Jedoch gibts da ein problem. </p><...