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von Fragende
29.05.2010, 00:55
Forum: Recht Allgemein
Thema: Abschöpfungsverfahren und Beihilfen
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Abschöpfungsverfahren und Beihilfen

Hallo! Habe eine Frage: Gem. §290 Abs1 Z8 und Z11 sind Beihilfen wie zB Wohnbeihilfe und Stipendien für Studenten nicht pfändbar. Wie ist nun die Sachlage, wenn sich zB Person A in einem Abschöpfungsverfahren befindet und ca 700 Euro netto verdient, ist ja unter dem Existenzminimum, dh es kann nicht...