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- 09.02.2010, 12:52
 - Forum: Recht Allgemein
 - Thema: Frage zu: § 32 GewO
 - Antworten: 0
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Frage zu: § 32 GewO
<t><p>Hallo!</p><p>Als Wiener Güterbeförderer bin ich im Rahmen meiner Nebenrechte berechtigt Abfälle zu sammeln (Siehe §32 Abs 7). <br />Ab welchem Umfang/Größe etc. brauche ich einen Gewerbeschein für "Sammler und Behandler". </p><p>Danke für die ...