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von Silvia Dollinger
09.02.2010, 12:52
Forum: Recht Allgemein
Thema: Frage zu: § 32 GewO
Antworten: 0
Zugriffe: 1935

Frage zu: § 32 GewO

<t><p>Hallo!</p><p>Als Wiener Güterbeförderer bin ich im Rahmen meiner Nebenrechte berechtigt Abfälle zu sammeln (Siehe §32 Abs 7). <br />Ab welchem Umfang/Größe etc. brauche ich einen Gewerbeschein für "Sammler und Behandler". </p><p>Danke für die ...