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von Peter Nemeth1
13.02.2010, 11:12
Forum: Mietrecht
Thema: Klausel des Mietvertrags nichtig?
Antworten: 2
Zugriffe: 2282

nun...

ich denke, das diese vereinbarung grundsätzlich gültig wäre.... NUR: 3 wege: den eigentümer oder die verwaltung nachweislich informieren, das sie für alle verschwundenen gegenstände aus ihrer wohnung die haftung zu übernehmen haben. 2 tes zusatzschloss montieren. (vorher nachfragen, ...sie montieren...