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- 13.02.2010, 11:12
 - Forum: Mietrecht
 - Thema: Klausel des Mietvertrags nichtig?
 - Antworten: 2
 - Zugriffe: 2472
 
nun...
ich denke, das diese vereinbarung grundsätzlich gültig wäre.... NUR: 3 wege: den eigentümer oder die verwaltung nachweislich informieren, das sie für alle verschwundenen gegenstände aus ihrer wohnung die haftung zu übernehmen haben. 2 tes zusatzschloss montieren. (vorher nachfragen, ...sie montieren...