Die Suche ergab 1 Treffer
- 13.02.2010, 11:12
- Forum: Mietrecht
- Thema: Klausel des Mietvertrags nichtig?
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2282
nun...
ich denke, das diese vereinbarung grundsätzlich gültig wäre.... NUR: 3 wege: den eigentümer oder die verwaltung nachweislich informieren, das sie für alle verschwundenen gegenstände aus ihrer wohnung die haftung zu übernehmen haben. 2 tes zusatzschloss montieren. (vorher nachfragen, ...sie montieren...