kein problem
entweder es nimmt jemand anders die Verantwortung (mUtter z.b.) oder man hat die Möglichkeit, im Verfahren auch auf Strafreduktion zu beeinspruchen ...
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- 28.01.2010, 21:35
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Lenkerauskunft erhalten
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- 28.01.2010, 21:32
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Fahrererhebung
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lenkererhebung
Eine Lenkererhbung deutet auf eine Anzeige hin (anstelle einer Anonymverfügung) . Heißt aber vorerst nur, daß eine etwas höhere Strafe droht (ab 40,-) oder so .. es wird ein Verfahren eröffnet, in dem man aber Einspruch (bis zu einem jahr) erheben kann .. und nötigenfalls einen Anwalt beiziehen kann...