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- 04.12.2009, 10:50
- Forum: Internetrecht
- Thema: Deutsches Recht bei .de-Domain?
- Antworten: 2
- Zugriffe: 3137
Darf ich eigentlich fragen wieso es hier zig Anknüpfungspunkte gibt und es Stunden dauern würde das zu erklären? Gilt hier nicht in erster Linie das Herkunftslandprinzip und damit das Österreichische Recht? Natürlich gibt es Ausnahmen, aber wie gesagt, in erster Linie geht man doch vom Herkunftsland...