Sie haben geschrieben, dass er AUF SEINE KOSTEN den Weg beschottern darf falls nichts anderes vereinbart. Doch wie sieht es aus, wenn wir ein Stück des Weges ZWANGSLÄUFIG mitbefahren, wenn es erforderlich ist?
Müssen wir dann mitzahlen bzw. instandhalten?
Mfg
Karl
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- 05.10.2009, 13:17
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- 05.10.2009, 13:12
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Danke!
Sehr geehrter Herr Mag. Gruner!
Besten Dank für die Auskunft. Betreffend Säulen: Wie sieht es in diesem Fall mit den Kosten aus? Muss sie der Nachbar zur Gänze tragen oder gibt es eine Halnbierung?
Mfg
Karl
Besten Dank für die Auskunft. Betreffend Säulen: Wie sieht es in diesem Fall mit den Kosten aus? Muss sie der Nachbar zur Gänze tragen oder gibt es eine Halnbierung?
Mfg
Karl
- 05.10.2009, 12:41
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Probleme m. Nachbarn - Wegerecht und Hecke
Hallo, wir haben Probleme mit einem Nachbarn. Er hat auf unserem Grund ein Servitut. Er hat das Fahr- und Gehrecht (Fahrzeuge aller Art) und zusätzlich noch das Recht sämtliche Abwässer über unser Grundstück zu führen und auch die Trinkwasserleitung zu verlegen. Die Leitungen sind alle verlegt. Nun ...