Die Suche ergab 2 Treffer

von surfer77
30.08.2009, 22:52
Forum: Recht Allgemein
Thema: § 7 (2) BPG: Wartezeit auf Rechtsanspruch
Antworten: 1
Zugriffe: 2346

RE: § 7 (2) BPG: Wartezeit auf Rechtsanspruch

war natürlich ein blödsinn, was ich da geschrieben habe: lösung: 5 jahre laut § 7 (1) ff dies kann kombiniert werden mit einer wartezeit bis max. 10 Jahre: d. h. Wartezeit 8 Jahre: nach 8 Jahren hätte man Anspruch auf einen unverfallbarkeitsbetrag
von surfer77
30.08.2009, 22:32
Forum: Recht Allgemein
Thema: § 7 (2) BPG: Wartezeit auf Rechtsanspruch
Antworten: 1
Zugriffe: 2346

§ 7 (2) BPG: Wartezeit auf Rechtsanspruch

<t>Hallo, ich habe eine Frage: Sollte die Anwartschaft nach 5 Jahren unverfallbar sein und es wurde eine Wartezeit auf Rechtsanspruch gem. Abs. 2 von 8 Jahren vereinbart, dann würde das heißen, dass z. B. bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers nach 5 Jahren (Anwartschaft ist dann gem. Abs. 1 u...