Die Suche ergab 2 Treffer
- 30.08.2009, 22:52
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: § 7 (2) BPG: Wartezeit auf Rechtsanspruch
- Antworten: 1
- Zugriffe: 2346
RE: § 7 (2) BPG: Wartezeit auf Rechtsanspruch
war natürlich ein blödsinn, was ich da geschrieben habe:
lösung: 5 jahre laut § 7 (1) ff dies kann kombiniert werden mit einer wartezeit bis max. 10 Jahre:
d. h. Wartezeit 8 Jahre: nach 8 Jahren hätte man Anspruch auf einen unverfallbarkeitsbetrag
- 30.08.2009, 22:32
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: § 7 (2) BPG: Wartezeit auf Rechtsanspruch
- Antworten: 1
- Zugriffe: 2346
§ 7 (2) BPG: Wartezeit auf Rechtsanspruch
<t>Hallo, ich habe eine Frage: Sollte die Anwartschaft nach 5 Jahren unverfallbar sein und es wurde eine Wartezeit auf Rechtsanspruch gem. Abs. 2 von 8 Jahren vereinbart, dann würde das heißen, dass z. B. bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers nach 5 Jahren (Anwartschaft ist dann gem. Abs. 1 u...