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- 30.09.2010, 06:47
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Alkoholisiert am Steuer
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Die 1. Antwort ist nicht korrekt!
1,1 Promille bedeutet ein Strafausmaß von 800 € bis 3700 €! Da es noch keine Vordelikte zu geben scheint, wird sich die Strafe am Mindestmaß orientieren, dazu kommen dann noch 10 % "Verwaltungskosten", folglich kann hier mit 880 € gerechnet werden.