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- 08.10.2024, 13:42
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
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Re: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
Verstehe ich, es sind 3 Hauptpunkte. Deshalb hatte ich Eingangs auch erstmal diesen Punkt mit den 50 % der eigentlich üblichen Höhe der Waisenpension thematisiert, dachte das kann man am einfachsten abklären. Durch die fortwährende Diskussion rutscht man da halt leider unweigerlich in die anderen Pu...
- 07.10.2024, 22:38
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
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Re: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
Auf die Auskunft des Familienservices wäre ich noch gespannt. Und hat Dein Vater überhaupt schon einen ablehnenden Bescheid über die erhöhte Familienbeihilfe erhalten? Mit der offiziellen Begründung wäre uns schon sehr geholfen. Auch als geschäftsfähige Person kann man einen Erwachsenenvertreter be...
- 07.10.2024, 13:43
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- Thema: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
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Re: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
Nach Einschätzung des Finanzamtes dürfte Dein Vater nicht überwiegend den Unterhalt für Deinen Bruder leisten. Dann wäre er auch nicht anspruchsberechtigt. Ist aber das Gegenteil der Fall, müsste man das dem Finanzamt belegen. Dadurch, dass der erwerbsunfähige Halbwaise bei Dir im Haushalt lebt und...
- 05.10.2024, 20:55
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- Thema: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
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Re: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
Bitte beachte auch den Hinweis mit der Ausgleichszulage zur Waisenpension auf der PVA-Seite. Hoffentlich ist auch das mit dem Angehörigenbonus nach § 21g bzw. 21h des Bundespflegegeldgesetzes BPGG geklärt. Diesen Punkt kann ich nicht wirklich ein ordnen. Angehörigenbonus bekomme ich (noch) nicht, d...
- 05.10.2024, 20:43
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
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Re: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
Vielen Dank für die Infos. Witwenpension hat mein Vater eingereicht, diese wird ihm aber verwehrt, da seine eigene Pension "zu hoch" wäre. Wenn ich es in den Vorraussetzungen richti gelesen habe, dürfte seine eigene Pension nicht mehr als 2 1/2 mal so hoch wie die Witwenpension sein, das ist aber de...
- 04.10.2024, 17:45
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
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Waisenpension nur die Hälfte der üblichen 40 %?
Guten Abend, ich schreibe als Erwachsenenvertreter für meinen zu pflegenden schon lange volljährigen Bruder (Pflegestufe 6). Unsere Mutter ist vor kurzem verstorben und ich habe für ihn die Waisenpension beantragt, Diese wurde genehmigt. Soviel ich verstanden habe wäre diese 40 % der letzten Pension...
- 07.08.2009, 03:55
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- Thema: Darf Pensionsversicherungsanstalt Bescheide korrigieren?
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- 30.07.2009, 04:07
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Darf Pensionsversicherungsanstalt Bescheide korrigieren?
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Darf Pensionsversicherungsanstalt Bescheide korrigieren?
hallo, ich habe da eine prinzipielle frage zur pensionsversicherungsanstalt und ihren pensionsbescheiden. kann und wenn ja in welcher frist die PVA ihren bescheiden über eine zugesprochene pension berichtigen und einen positiven bescheid widersprechen (stichwort: Berichtigungsbescheid)? hintergrund ...